Dargestellt wird ein Blick über einen steirischen See und ein Porträtaufnahme von Landeshauptmann Franz Voves

Der Landeshauptmann

Franz Voves steht an der Spitze der Steiermark

 Der amtierende Landeshauptmann der Steiermark - LH Franz Voves - wurde am 25. Oktober 2005 vom Steiermärkischen Landtag gewählt.
Damit löste Franz Voves Landeshauptmann Waltraud Klasnic, die 10 Jahre an der Spitze der Steiermark gestanden hatte, in dieser wichtigen Funktion ab.

Aufgaben des Landeshauptmannes

 Der Landeshauptmann nimmt in unserem Staat eine ganz wichtige Stellung, ähnlich dem Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten ein.
Als Oberhaupt eines Bundeslandes ist er nicht nur Vorsitzender der Landesregierung und Vorstand des Amtes der Landesregierung, er vertritt das Land auch nach außen gegenüber anderen Bundesländern, dem Bund oder dem Ausland.

Damit ist der Landeshauptmann der wichtigste Vertreter des Staates im Landesgebiet und vertritt in vielen Angelegenheiten den Bund. Er sorgt gemeinsam mit den ihm unterstellten Behörden für die Anwendung eines großen Teiles der Bundesgesetze genauso wie er Verwalter eines Großteiles des Bundesvermögens im Landesgebiet ist. Diese Angelegenheiten können auch von anderen Landesregierungsmitgliedern im Namen des Landeshauptmannes besorgt werden, in diesen Fällen behält der Landeshauptmann jedoch ein Weisungsrecht.

Anders als beim Bund, haben die Mitglieder der Landesregierung keine eigenen Behördenapparate, ihnen steht das Amt der Landesregierung mit seinen Abteilungen zur Verfügung, dessen Vorstand wiederum der Landeshauptmann ist.

Besondere Aufgaben hat der Landeshauptmann im Zuge seiner Leitungs- und Koordinierungsfunktion. So kann er in Krisenfällen zur Leitung aller staatlichen Behörden, auch der Bundesbehörden wie z.B. der Sicherheitsdirektion oder der Militärbehörden befugt sein und in Notfällen sogar Verordnungen mit Gesetzescharakter erlassen.