
Arbeitsübereinkommen: Erfolgreiche Zwischenbilanz
Landeshauptmann Franz Voves präsentiert die im Rahmen des Arbeitsübereinkommens bereits erreichten Erfolge für die Steiermark.
Punkt 1:
Sicherung und Ausbau des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Steiermark:
Dieses Ziel wird als wesentlich und vorrangig gesehen, da Standortsicherung den Erhalt der Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie von sozialen Standards bedeutet. Sämtliche Maßnahmen der aktiven Standortpolitik sollen daher verstärkt werden und der erfolgreiche Kurs der Clusterpolitik fortgesetzt werden. Eine verstärkte Konzentration auf die Zukunftsfaktoren Forschung, Innovation, Technologie, Qualifizierung und erneuerbare Energie ist Voraussetzung für eine positive Entwicklung des Landes. Zur Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortsicherung und -entwicklung wird das zusätzliche Instrumentarium einer Steiermark-Holding eingesetzt. Damit sollen vorwiegend zeitlich beschränkte Beteiligungen des Landes an künftigen Leitbetrieben, vor allem an sogenannten Innovationsschwellenbetrieben, erfolgen. SPÖ und ÖVP bekennen sich zur Weiterführung von Großprojekten, wie dem Projekt Spielberg Neu, der Koralmbahn, dem Semmering-Basis-Tunnel und der Summerau-Bahn. SPÖ und ÖVP bekennen sich zur Sicherstellung finanzieller Mittel für bedarfsorientierte Qualifizierungsförderung.
Bilanz:
• Wachstumsbudget in Höhe von € 68,5 Mio. für 2006
• Neue Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark
• EU-Programmplanungsperiode 2007-2013:
o Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit" beschlossen
o Programmentwurf „Entwicklung des ländlichen Raumes": eingereicht
o Programm „Territoriale Zusammenarbeit": in Erarbeitung
• Steirischer Technologie- und Wachstumsfonds gegründet
• Teilnahme am neuen Kompetenzzentren-Programm
• Projekt Spielberg NEU auf Schiene
• Angebot der EU: „KMU-Musterregion Steiermark"
• Neupositionierung der Energie Steiermark in die Wege geleitet
• Mittelstandsanleihe mit Schwerpunkt Erneuerbare Energie bis Mitte 2008
Punkt 2:
Die Wohnbeihilfe in der Steiermark soll durch die Einbeziehung der Wohnnebenkosten in die Berechnungsgrundlage und durch die Ausweitung der Höchstgrenzen erhöht werden. Dafür wird ein Betrag von € 60 Mio. aus Mitteln des Wohnbauressorts dem Sozialressort zur Verfügung gestellt. Der Rest wird als ein Ergebnis der Null-Basis-Budgetierung (Punkt 17) diesem Zweck zugeführt. Die Wohnbauförderung selbst ist ein primär auf Investitionen und Neubau ausgerichtetes Instrumentarium.
Bilanz:
• Wohnbeihilfe Neu mit 1. Oktober 2006.
Punkt 3:
Initiativen und Maßnahmen, die über bestehende Instrumentarien hinausgehen, sollen einerseits die Verbesserung der Qualifikation der Lehrlinge und der Lehrstellensuchenden sowie die Schaffung neuer Lehrstellen zum Ziel haben. Diese Initiativen und Maßnahmen haben sicherzustellen, dass Lehrstellensuchende in jedem Fall auch einen Lehr- bzw. Ausbildungsplatz bekommen. Sollte bis 31.3.2006 ein Maßnahmenpaket zur Erreichung dieser Ziele einvernehmlich zwischen Sozialpartnern und Land Steiermark nicht zustande kommen, ist ein Beitrag von nicht ausbildenden Betrieben ins Auge zu fassen (Lehrlingsfonds). Die Gleichstellung Lehrling/Schüler ist anzustreben.
Bilanz:
• Paket an Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen für Jugendliche (Sommerwerkstatt 2006; JASG-9, §30-BAG-Maßnahmen, etc.), das jedem Jugendlichen, der dazu bereit ist, einen Ausbildungsplatz sichert.
Punkt 4:
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Verbesserung unserer Umwelt und die Betonung erneuerbarer Energien. Die Steiermark soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten energieautonom werden.
Bilanz:
• Umweltoffensive 2006 - Maßnahmen gegen den Feinstaub
• Aktionsprogramm „Erneuerbare Energie" mit Schwerpunkt „Energieautonome Region/Gemeinde
• Umweltprogramm neu mit Schwerpunkten Luft, Grundwasser und Fließgewässer in Ausarbeitung
• Förderprogramm für Heizungsumstellungen
• Förderprogramm für die Revitalisierung Kleinwasserkraft
• Kriterienkatalog für die Bewertung von Fließgewässern
• Umsetzung Gebäudeeffizienzrichtlinie
• Solarinitative Klima:Aktiv
• E5 Gemeinden
• Einführung Solarverpflichtung in Wohnbauförderung
• Förderrichtlinien für Sportstättenbau mit Solar und Biomasseverpflichtung
•
Energiestrategie 2025 - Leistbare Energie für eine sichere Zukunft
Punkt 5:
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist ohne Mehrbelastung der Gemeinden zu realisieren. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Nachmittagsbetreuung für Kleinkinder auszubauen. Die Kinderbetreuung muss grundsätzlich billiger werden. Das kann durch ein fakultatives Gratisjahr oder durch eine entsprechende Verbesserung der Kindergartenbeihilfe geschehen. Die Ganztagsschule auf freiwilliger Basis soll in Richtung eines ganztägigen pädagogischen Konzeptes flächendeckend angeboten werden.
Bilanz:
• Der Elternbeitrag für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen vor Eintritt der Schulpflicht ist durch die Anhebung der Kinderbetreuungsbeihilfe leistbarer geworden - einstimmiger Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung zum Gratis-Kindergarten am 2. Juni 2008
• 148 statt 74 Ganztagsschulen (Schuljahr 2005/06) in der Steiermark
• Finanzierung von zusätzlich 178 LehrerInnendienstposten für das Schuljahr 2006/07
• Teilung der Volksschulklassen im mit 30 SchülerInnen im Schuljahr 2006/07 - obwohl die Bundesgesetzgebung nach wie vor die KlassenschülerInnenhöchstzahl von 30 Kindern vorsah.
• Flächendeckende Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl auf 25 in den 1., 5. und 9. Schulstufen der Pflichtschulen.
• Das Dienst- und Besoldungsrecht der von Gemeinden anzustellenden KindergartenpädagogInnen trat mit 1.7.2007 in Kraft.
• Novellen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz und zum Steiermärkischen Kinderbetreuungs-förderungsgesetz, die alternative Betreuungsformen ermöglichen, traten mit 1.9.2007 in Kraft.
• ab Herbst erstmalig sozial gestaffelte Elternbeiträge an öffentlichen Musikschulen (bis zu 50% Ermäßigung möglich)
• 280 geförderte Musikschulstunden mehr
• Abschaffung der Studiengebühren an der FH Joanneum
• FH Joanneum : Erhebung der medizinisch-technischen Ausbildungen in den Hochschulstatus
• Fachhochschule Joanneum Gesmbh ist „echte Fachhochschule"
• Positionspapier des Landes für die FH Joanneum.
Punkt 6:
Eine Verfassungsreform inklusive einer Abschaffung des Proporzes in der Landesregierung ist so zu realisieren, dass diese bereits ab der nächsten Legislaturperiode gilt. Gleichfalls sind im Zuge dieser Reform die Minderheits- und Kontrollrechte des Landtages zu stärken.
Bilanz:
• Selbständiger Antrag des SPÖ-Landtagsklubs zur Abschaffung des Proporzsystems und zur Stärkung der Minderheitenrechte im Landtag
Punkt 7:
Einrichtung einer wettbewerbsfähigen „Verkehrsgesellschaft Steiermark" mit den möglichen Partnern GVB, Steirische Landesbahnen, Nebenbahnen und der GKB. Ziel ist unter anderem die Installierung eines Schnellbahnsystems von Norden, Süden, Westen und Osten zum Knotenpunkt Stadt Graz. Für die Umsetzung wird ein Expertenteam unter Miteinbindung der künftigen Partner eingesetzt.
Bilanz:
S-Bahn: Seit 9. Dezember 2007 auf "Schiene"; 75 zusätzliche Zugverbindungen im Großraum Graz; weiterer sternförmiger Ausbau von Graz ausgehend in der Ober-, Süd-, Ost- und Weststeiermark
Punkt 8:
Im Interesse einer optimalen medizinischen Versorgung der steirischen Bevölkerung werden die bestehenden Krankenhausstandorte sinnvoll und regional ausgewogen neu gegliedert. Es wird kein Spital geschlossen, jedoch wird eine neue Schwerpunkt- und Kompetenzstruktur geschaffen. Basis dafür sind die in Auftrag gegebenen Studien. Sämtliche das Gesundheitswesen betreffende Zwei-Drittel-Mehrheitsbestimmungen der Geschäftsordnung der Landesregierung sind aufzuheben. Der Spitalsreferent hat die alleinige Zuständigkeit in Generalversammlungsangelegenheiten der Stmk. Krankenanstaltengesellschaft.
Bilanz:
• Gesundheitsplattform zur Koordination und Effizienzsteigerung der Aktivitäten im Gesundheitsbereich
• € 150-Millionen-Investition zur Modernisierung der Spitalsversorgung
• Neues steirisches Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte
• Entlassungskoordinator zur Unterstützung beim Übergang von Spitalsbehandlung in häusliche Pflege
• Klinik Bad Aussee für Psychosomatik und Psychotherapie
• Eröffnung der 7. steirischen Schule für Pflegeberufe in Frohnleiten
• 1. Steirische Gesundheitskonferenz zum Thema „Womens Health" -> Als Anregung daraus wurde ein Frauenbeirat bei der Gesundheitsplattform eingerichtet, der alle Anträge und Maßnahmen hinsichtlich Gender untersucht.
• 2. Steirische Gesundheitskonferenz zum Thema "Gesundheitsziele Steiermark" - von der Krankheitspolitik zur Gesundheitspolitik
• Die Erarbeitung des neuen Regionalen Strukturplangesundheit lauft derzeit durch die FH Joanneum und Ebner-Hohenauer HC Consult; erstmals wird auch der niedergelassene und der Rehab-Bereich mitgeplant; Ergebnis: November 2007
• Reorganisationsprojekt der KAGes
• Langfristige Finanzierungsverträge mit den Ordensspitälern, NT Kapfenberg, GGZ Graz und der KAGes
• Neues leistungs- und bedarfsorientiertes Abrechnungsmodell der Fondsfinanzierung
• Beschluss über die Gesundheitsziele Steiermark in Regierung und Landtag:
o Gesunde Lebenswelten schaffen
o Rahmenbedingungen für ein Gesundes Leben schaffen
o Gesundheitsförderndes Gesundheitssystem gestalten
o Information und Einbeziehung der Regionen und Gemeinden über Regionalkonferenzen
• Umsetzung der Steirischen Anti-Tabakstrategie über die Fachstelle für Suchtprävention mit dem Ziel, dass weniger SteirerInnen zu rauchen beginnen bzw. mehr SteirerInnen zu rauchen aufhören.
• Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen (Inforamtionskampagnen; Entwöhnangebote für SchülerInnen; Entwöhnangebote für Erwachsene - Umsetzung über die StGKK; etc.)
• Ausbau der extramuralen Psychiatrie
Punkt 9:
Beschäftigung und Arbeit schaffen ist die vordringlichste Aufgabe gegen die Armutsbekämpfung. Es wird eine gesetzliche Verankerung des Rechtes auf Integration für unter der Armutsgrenze lebende Menschen in Bezug auf alle Lebensbereiche festzusetzen sein. Durch gezielte Maßnahmen soll die Lebenssituation jener Steirerinnen und Steirer, die unter der Armutsgrenze leben, verbessert werden.
Bilanz:
• Erhöhung der Sozialhilferichtsätze um 2,7%
• Wohnbeihilfe NEU (siehe Punkt 2)
• Pilotprojekt „IdA - Integration durch Arbeit" zur Integration von SozialhilfeempfängerInnen und anderen besonders benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt.
Punkt 10:
Im Sinne des Konzeptes „Steiermark der Regionen" sind Regionalversammlungen und „gemeindeübergreifende Kooperationen" unter Einbindung des Gemeinde- und Städtebundes zu realisieren, um der Abwanderung aus ganzen steirischen Landstrichen und ihrer Verödung Einhalt zu gebieten. Die Budgetpolitik hat sich daran neu zu orientieren.
Bilanz:
• Startschuss für „Regionext"
• Unterstützung von Pilotregionen und -projekten, z.B.:
o Kernraumallianz Voitsberg (6 Gemeinden): Schwerpunkte Abfallwirtschaft, Raumplanung, Tourismus
o AREA m styria (Östl. Obersteiermark): Gemeinsame Standortvermarktung zum Thema Werkstofftechnologie
o Vulkanland (Oststeiermark): regionale Markenbildung
o Holzinnovationszentrum Zeltweg (10 Gemeinden): Betriebsansiedelungen, Kompetenzzentrum „Holz"
o Verwaltungsgemeinschaft Kohlschwarz-Kainach-Gallmannsegg: komplette Verwaltung der 3 Gemeinden von Kainach aus
o Projekt „Umbruch-Aufbruch": Ausstellung und Veranstaltungen in Eisenerz zum Thema Bevölkerungsentwicklung und -wanderung
Punkt 11:
Die lebendige steirische Kunst- und Kulturszene ist ausreichend zu sichern, um damit den Standort Steiermark unverwechselbar zu machen. Auf der Basis der gegebenen Struktur der Gesellschaften (Theaterholding, Landesmuseum Joanneum, Kulturservice GmbH und Cine Styria) wird die Organisationsstärke zu optimieren sein.
Bilanz:
• Ausbau der Förderungen für die freie Szene um € 3 Mio.
• Stärkung und Konkretisierung der mehrjährigen Fördervereinbarungen (2007-2009)
• Transparentere Budgetvergabe durch neues Kultur- und Kunstförderungsgesetz
• Einsetzung des Förderungsbeirats und des Landeskulturbeirats
• Finanzierungssicherheit sowie neue Intendantin (Elisabeth Sobotka) für die Grazer Oper 2009 bis 2014
• Neue Intendantin (Veronica Kaup-Hasler) sowie neues Konzept für das Avantgarde-Festival Steirischer Herbst
• KünstlerInnenstipendien ab 1. Jänner 2007
• Neustrukturierung der Landesmuseum Joanneum GmbH
• Anstoß für Umsetzung des Museumsquadranten inklusive Landesbibliothek bis 2011
• Regionale als Nachfolgeprojekt der Landesausstellungen wird umgesetzt
• Kunst im öffentlichen Raum eingeleitet
• Neuausrichtung der Kultur-Service-GmbH unter neuer Leitung von Mag. Angelika Vauti-Scheucher
• Neustart des Österreichischen Skulpturenparks ab Herbst 2007 unter der Führung von Dr. Elisabeth Fiedler innerhalb des Landesmuseum Joanneum
• Neustrukturierung und Innovation der Filmförderung, Schwerpunkt Kunstfilm und der steirisches Nachwuchsfilm bzw. -filmschaffende
• KünstlerInnenateliers ab Herbst 2007
• Hunger auf Kunst und Kultur für Menschen, die es sich momentan nicht leisten können.
Punkt 12:
Innerhalb der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung sind alle Maßnahmen gegen eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu treffen.
Bilanz:
• Erstmals Förderungsvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren für den Verein „Rosalila PantherInnen"
• Sicherstellung der Beratungs- und Informationsarbeit für Schwule und Lesben für 3 Jahre
• LH-Empfang zum 15-jährigen Jubiläum des Vereins „Rosalila PantherInnen" als klares Zeichen, dass Vorurteile und Intoleranz in der heutigen Zeit keinen Platz mehr haben.
Punkt 13:
Die Repräsentations- und PR-Ausgaben des Landes sind im Sinne eines sparsamen Umganges zu kürzen bzw. auf das tatsächlich notwendige Ausmaß einzuschränken.
Bilanz:
• Einsparungen im Bereich LH bei Inseraten, Kommunikation, Ehrungen und Auszeichnungen
Punkt 14:
Die Qualität der Verwaltung des Landes Steiermark und die Verwaltungsabläufe sind zu optimieren, klare Zuständigkeiten und Verantwortungen sind festzulegen, Doppelgeleisigkeiten sind zu beseitigen und Abteilungen und Fachabteilungen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Im Zuge dieser Vorgangsweise wird festgelegt, dass Führungspositionen ausgeschrieben und objektiv besetzt werden.
• Das Wirkungsorientierte Steuerungsmodell - Die Strategie für eine leistungsfähige Verwaltung
• Leistungskatalog und Einmalkostenrechnung
• Zentrales Projektmanagement
• Elektronische Regierungssitzung
• Interne Revision
• Erfolgreiches Führen in der Landesverwaltung - Führungsrichtlinien
• Qualitätsmanagement in den Bezirkshauptmannschaften - CAF
• „europe direct-Infostelle" und „Büro für Bürgerberatung"
• Umsetzung des E-Government-Masterplans
• Telearbeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Punkt 15:
Der jeweilige Landesvoranschlag soll einvernehmlich dem Landtag zugemittelt werden.
Bilanz:
• richtungsweisende Doppelbudgets 2007/08 bzw. 2009/10 beschlossen
Punkt 16:
Die aktuelle Budgetsituation lässt derzeit eine Unterzeichnung des Österreichischen Stabilitätspaktes nicht zu. Zur Vermeidung einer Kürzung der Ertragsanteile gemäß § 25 Abs. 6 FAG 2005 werden sämtliche rechtliche Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Sanktionsmaßnahmen ergriffen.
Bilanz:
• Unterzeichnung des Stabilitätspaktes im Juli 2006 nach Einigung über das Budget 2006
• Auszahlung des einbehaltenen Geldes samt Zinsen an die Steiermark.
Punkt 17:
Die erste Budgeterstellung erfolgt auf einer Null-Basis-Budgetierung. Die Erstellung eines mittelfristigen Finanz- und Budgetplanes erfolgt unter Beziehung einer Expertengruppe.
Bilanz:
• Das Budet 2006 wurde auf dieser Basis erstellt.
Punkt 18:
Für die Zuteilung von Bedarfszuweisungsmitteln an Gemeinden sind mit Wirksamkeit 1.1.2008 neue allgemein gültige Richtlinien unter Einbindung des Städte- und Gemeindebundes zu erarbeiten. Ziel muss es sein, dass ab 1.1.2008 mindestens 50% des Gesamtvolumens an Bedarfszuweisungsmitteln nach einem zu fixierenden System von Schlüsselgrößen und der Rest nach Maßgabe spezifischer Notwendigkeiten vergeben werden. Für die restlichen Monate 2005 (beginnend mit 2.10.2005) sowie für die Jahre 2006 und 2007 und für den verbleibenden Rest ab 1.1.2008 wird nach Abzug des Vorweganteiles der Stadt Graz ein Schlüssel von 52% ÖVP-Gemeinden und 48% SPÖ-Gemeinden zur Anwendung gebracht, wobei im 48%-Anteil der SPÖ auch die Namenslisten und FPÖ-Gemeinden enthalten sind. Mit Beendigung des Proporzes ab 2010 sollte es nur mehr einen Gemeindereferenten geben.
Bilanz:
• Vorschläge in Ausarbeitung
• Abstimmung mit Regionext
Punkt 19:
Ein neues Controlling für Förderangelegenheiten ist festzulegen.
Bilanz:
• Einrichtung der Arbeitsgruppe „Förderungscontrolling"
• Entwicklung einer allgemeinen Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Förderungen des Landes
• Integriertes Subventions- und Controllingmodell (ISAC)
• Schaffung einer zentralen Datenbank zur Vermeidung von Doppel-Überförderung
• Einheitliches Berichtswesen
Punkt 20:
In Analogie zum Rat für Forschung, Innovation und Technologie im Bund und als Konsequenz der strategischen Ausrichtung der Steiermark in Richtung eines Innovationslandes ist ein „Rat für Forschung, Innovation und Technologie" einzurichten, der die Regierung strategisch berät. Aufbauend auf dem kreativen Potenzial der Steiermark soll ein umfassendes Programm „Creative Industries Styria" in Form eines speziellen nationalen Förderpakets für die „steirischen Kreativen" aufgesetzt, vernetzt und organisatorisch sichergestellt werden.
Bilanz:
• Beschlussfassung zur Einsetzung des steirischen Forschungsrates im April 2006
• konstituierende Sitzung des Rates am 20.10.2006
Präsentation der Arbeiten und Analysen des ersten Jahres am 9. Juni 2008 in Form von umfassenden Empfehlungen zu den einzelnen Handlungsfeldern
Punkt 21:
Das Land stellt Finanzmittel bereit, um Agrarprogramme, die von Bund oder der EU kofinanziert werden, auszuschöpfen. Die EU-Verordnung „Ländliche Entwicklung" - auf Bundesebene vom Landwirtschaftsministerium verwaltet - wird in der Steiermark soweit es für die Landwirtschaft gebundene Mittel sind, vom Agrarressort umgesetzt. Weiters sollen bewährte landeseigene Agrarprogramme wie z.B. Betriebshilfe, Notstandshilfe, Qualitätssicherung etc. fortgesetzt werden. Die Erhaltung und der zielstrebige Ausbau des ländlichen Straßen- und Wegenetzes einschl. der Hofzufahrtswege werden fortgesetzt. Die Steiermark verfolgt die Ziele aus dem Kyoto-Vertrag und forciert dort, wo es wirtschaftlich vertretbar ist, den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger.
Bilanz:
• Impuls im ländlichen Wegebau
• Aktionsprogramm „Erneuerbare Energie"
• Umsetzung Gebäudeeffizienzrichtlinie
• Solarinitative Klima:Aktiv
• E5 Gemeinden
• Einführung Solarverpflichtung in Wohnbauförderung
• Förderrichtlinien für Sportstättenbau mit Solar und Biomasseverpflichtung
Punkt 22:
Frauenförderungsprogramme wie z.B. „Führen in Teilzeit" werden im Landesdienst verwirklicht. Durch den Abbau von geschlechtsspezifischen Hemmnissen bei der Berufswahl soll das Arbeitskräftepotenzial von Frauen besser erschlossen werden. Die verstärkte Förderung von Wiedereinsteigerinnen-Programmen (Höherqualifizierung, Umschulungen) ist anzustreben. Die Initiative KindERleben ist fortzusetzen, um das kinder- und familienfreundliche Klima in der Steiermark zu stärken. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten flexiblere Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie spezielle Angebote für Randzeiten, Urlaub, Krankheit und Ferien angeboten werden. Ergänzend zu den Bemühungen um die Schaffung von ausreichenden Lehrstellen soll für Jungakademiker ein Maßnahmenpaket für einen erleichterten Berufseinstieg gestartet werden.
Bilanz:
• GenderMainstreaming (GeM) in der Steiermark hat als ressortübergreifendes GeM-Pilotprojekt zu einer nachhaltigen Implementierung von GeM in Bereichen der Landesverwaltung geführt. Das Gender Budgeting Projekt der Fachabteilung 6A soll Vorbildwirkung auf weitere Verwaltungseinheiten in der Umsetzung von Gender Budgeting haben.
• Förderung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen und Installation neuer Beratungsstellen bzw. Außenstellen, um ein steiermarkweites Netz an Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen zur Verfügung stellen zu können.
• Frauenoffensive 2008 mit dem Ziel der Sensibilisierung und Information in allen steirischen Bezirken
• Schwerpunkt „Frauen" im Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm
• Das Dienst- und Besoldungsrecht der von Gemeinden anzustellenden KindergartenpädagogInnen trat mit 1.7.2007 in Kraft.
• Novellen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz und zum Steiermärkischen Kinderbetreuungs-förderungsgesetz, die alternative Betreuungsformen ermöglichen traten mit 1.9.2007 in Kraft.
• Der Elternbeitrag für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen vor Eintritt der Schulpflicht ist durch die Anhebung der Kinderbetreuungsbeihilfe leistbarer geworden.
• Weiterführung KINDerLEBEN unter dem Schwerpunktthema Familie
Punkt 23:
SPÖ und ÖVP bekennen sich zur Bewerbung um die Alpine Ski-WM 2011 in Schladming, zur Errichtung eines Multifunktionellen Sportzentrums inkl. Sportbad Eggenberg in Graz und der Tennisakademie Musterland Steiermark. Die Qualitätsoffensive im Tourismus und die Stärkung der Internationalität des steirischen Tourismus werden weiter geführt. Das Land bekennt sich zu touristischen Leitprojekten, die den Tourismus in der Steiermark nachhaltig unterstützen und die Regionen stärken.
Bilanz:
• Die Alpine Ski-WM 2013 findet in Schladming statt
• Neue, modulare Umsetzung des „Multifunktionalen Sportzentrums"
• Multifunktionales Sportzentrum Graz/Süd: Dreifachsporthalle im Sportzentrum BG/BRG Liebenau; Umsetzung läuft; frühester Termin Fertigstellung: 2009
• Sportbad Eggenberg - Finanzierung gesichert, Umsetzung läuft; frühester Termin Fertigstellung: 2010
• Tierpark Herberstein Neu - Stubenbergsee
• Sicherung der Grundstücke am Stubenbergsee


